Ambulantes Clearing für UMF
Unbegleitete Minderjährige gehören zu den schutzbedürftigsten Menschen in unserer Gesellschaft. Sie haben ihre Heimat, ihre Familie in Krisengebieten in der Hoffnung auf ein besseres, sicheres Leben in Europa zurückgelassen und oft traumatische Erfahrungen auf ihrem Weg machen müssen. Es ist Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe, diese Minderjährigen bei ihrer Ankunft in Deutschland und auf ihrem weiteren Weg hier bestmöglich zu unterstützen.
Nach Beendigung der vorläufigen Inobhutnahme ist ein Clearing durchzuführen.
Ziele des Clearingverfahrens sind der Schutz, die Klärung der Situation und der Perspektiven des/der unbegleiteten Minderjährigen. Das Clearingverfahren kann sowohl in einer speziellen Clearingeinrichtung, als auch in einer anderen Unterbringungsform erfolgen.
Das Clearingverfahren ist Aufgabe der Jugendämter. Diese können das Clearingverfahren selbst durchführen oder freie Träger in Anspruch nehmen. Die Letztverantwortung verbleibt jedoch im zuständigen Jugendamt.
In den letzten Wochen und Monaten sind die Zahlen von unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen wieder deutlich angestiegen.
Die mühsam aufgebauten Angebote der stationären Clearingstellen des Trägers konnten im Zuge der Rückläufigkeit der Zahlen von geflüchteten Menschen nicht mehr länger vorgehalten werden – das letzte Angebot hat im Sommer 2021 seine Türen geschlossen.
Die Ev. Jugend- und Familienhilfe gGmbH hat sich im Zuge der vermehrten Anfragen von Jugendämtern nach Clearingmöglichkeiten dazu entschlossen, ein Konzept für Ambulantes Clearing für UMF zu entwickeln, dieses anzubieten und durchzuführen.
Nach den ersten Erfahrungen mit dieser Form des Clearingsverfahrens wurden am 13. und 14.10.2022 durch die Koordinatorinnen Simone Breuer und Beate Sander 10 Mitarbeiter*innen der Ev. Jugend- und Familienhilfe intern geschult, damit diese ein ambulantes Clearingverfahren für UMF durchführen können.
Folgende Inhalte sind in einem Clearingverfahren bezogen auf den UMF zu erfassen und entsprechend zu beantworten:
Neben der Vermittlung der Inhalte und entsprechender Arbeitsmethoden wurde auch die Rolle der Fachkraft im Clearingverfahren und die Erstellung des Berichtes ausführlich besprochen und erörtert.
Alle Teilnehmer*innen waren sehr interessiert und neugierig, haben engagiert und motiviert die interne Fortbildung besucht. Sie sind nun in der Lage, ein qualifiziertes Ambulantes Clearing für UMF durchzuführen – dabei werden sie von der zuständigen Koordination fachlich beraten und begleitet, sodass ein fundierter Abschlussbericht die individuellen Ergebnisse wiedergibt.
Anschlussmaßnahmen können auf dieser Grundlage individuell und zielgerichtet vom zuständigen Jugendamt im Hilfeplanverfahren unter Partizipation des betroffenen UMF geplant und umgesetzt werden.
Das Ambulante Clearing UMF ist ein Baustein, um eine gelingende Integration von UMF in unserer Gesellschaft umzusetzen und die Jugendlichen dabei individuell zu unterstützen.
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