Schutzgruppen

Jungenschutzgruppe (13 bis 17 Jahre)

Eine Unterbringung ist immer nur kurzfristig angelegt und nie von bleibender Dauer im Sinne eines nunmehr zukünftigen Lebensumfeldes.

Wesentliche Bestandteile der Inobhutnahme sind:

  • Schutzgewährung
  • Abdeckung der Grundbedürfnisse
  • Stabilisierung des jungen Menschen in der Krise
  • Klärung der Problem- und Bedürfnislage
  • Individuelle Perspektiventwicklung
Gruppeninfos kompakt

Gruppe nach: § 42 SGB VIII
Alter: 13 bis 17 Jahre / bedarfs- und problemlagenorientiert
koedukativ: nein

Mitarbeiterzahl / Betreuungsschlüssel: Der Stellenschlüssel ist orientiert an dem im Rahmenvertrag vorgegebenen Personalschlüssel von Intensivgruppen.

Räumlichkeiten: Die Jugendlichen werden in Zweibettzimmern mit jeweils eigenen Bädern untergebracht. Darüber hinaus stehen Aufenthaltsräume und eine Küche mit separatem Essbereich zur Nutzung. Direkt an das Außengelände angrenzend bietet ein Allwettersportplatz Bewegungsmöglichkeiten.

Sozialraum: Die Inobhutnahmegruppen der Pädagogischen Ambulanz unterliegen  besonderem Schutz, da für einzelne BewohnerInnen zeitweise die Gefahr von Einflussnahme, Bedrohung und Übergriffen bestehen kann. Der Zugang zu den Gruppen ist somit beschränkt auf angemeldete BesucherInnen.