Stationär

Bereitschafts-Pflegefamilien, Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften

Wir bieten Kindern und Jugendlichen Leben im familiären Rahmen (familienanaloge Unterbringung).

Nach fachlich begründetem Bedarf können wir verschiedene Hilfeformen anbieten:

Eine kurzzeitige Krisenintervention mit dem zwingend absehbaren Ende der Hilfe durch Rückführung in die Herkunftsfamilie oder durch Vermittlung in andere Hilfen, erfolgt im Rahmen der Familiären Bereitschaftsbetreuung-FBB (Bereitschafts-Pflegefamilie).

Bei einem angestrebten langfristigen Verbleib in der Familie bieten wir die Unterbringung in Erziehungsstelle oder  Sozialpädagogischer Lebensgemeinschaft.  Durch Beheimatung in der Familie bieten wir einen sicheren Bezugs- und Orientierungsrahmen für das Kind / den Jugendlichen. Dies ermöglicht besondere individuelle Förderungen im pädagogischen, sozial-emotionalen Bereich.

Aufgrund der häufig schwierigen Erfahrungen in der Vergangenheit benötigen die Kinder in allen drei Unterbringungsformen sichere Bezugspersonen, die mit  Gelassenheit, Herzenswärme und Fachkompetenz eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung und Versorgung der Kinder übernehmen können und möchten.

Familiäre Bezugspersonen im Bereich der Erziehungsstellen sind entweder bereits im sozialen Bereich qualifiziert oder können diese durch die Qualifizierungsmaßnahme des LVR erwerben. Die Unterbringung erfolgt über die Fachberatung des Trägers in Absprache und im Auftrag des jeweiligen Jugendamtes. Für die Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft müssen eine qualifizierte berufliche Ausbildung / oder Studium im sozialen Bereich und Berufserfahrung nachgewiesen werden. Für die FBB wird vor allem Lebenserfahrung und grundsätzliche Bereitschaft benötigt, kurzzeitig (von 1 Tag bis ca. 1 Jahr) für ein Kind rund um die Uhr zu sorgen.

Die Fachberatung erfolgt individuell, kontinuierlich und engmaschig und sorgt für verbindliche Unterstützung und Beratung bei pädagogischen oder sonstigen Fragen / Problemen vor Ort in den Familien und im Kontakt mit Behörden und den Herkunftsfamilien. Wir sorgen weiterhin für Vernetzung, Qualifizierung und kurz-, mittel- und langfristige Prozessbegleitung und für Unterstützung bei der Umsetzung der Ziele gemäß Hilfeplanung.

Gruppeninfos kompakt

Familienanaloge Unterbringungen: §§ 33,2 / 34, 41 SGB VIII /
§ 42 SGB VIII
Platzzahl: variiert
koedukativ: ja
Alter: 0 bis 
 

Räumlichkeiten: Kinder, die nach § 33 oder 42 SGB VIII untergebracht sind, leben in den jeweiligen Bereitschaftspflege- und Erziehungsstellen (familienanaloge Unterbringung).  Kinder / Jugendliche, die nach § 34 SGB VIII untergebracht sind, leben in den Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften gem. Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt.

Die Fachberatung verfügt über eigene Büroräume in der Geschäftsstelle des Trägers im Palmbuschweg in Altenessen und ist erste Anlaufstelle für alle Anfragen im Bereich der familienanalogen Unterbringung.