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    Sie befinden sich hier: » Stellen/Weiterbildung » Verfahrensbeistand Montag, 06. Februar 2012    
Weiterbildung zum Verfahrensbeistand - Download als PDF

Ev. Jugend- und Familienhilfe gGmbH
Sebastianusstr. 1
41564 Kaarst
Tel: 02131/92 58-0
Fax: 02131/92 58-38

Ev. Jugend- und Familienhilfe Essen gGmbH
Imhoffweg 42
45309 Essen
Tel: 0201/83 925-68
Fax: 0201/83 925-69

Ev. Verein für Jugend- und Familienhilfe e.V.
Sebastianusstr. 1
41564 Kaarst
Tel: 02131/92 58-0
Fax: 02131/92 58-38

Kooperationspartner:
• Sprungbrett e.V.
• Integra e.V.
• Diakoniewerk Neuss-Süd e.V.
• VHS Kaarst-Korschenbroich
"Ich vertraue darauf, dass wenn Menschen in Respekt miteinander umgehen,
Gutes daraus entstehen wird." Michel Friedmann, Zentralrat der Juden



11. Ausbildungskurs zum Verfahrensbeistand
mit Premium Zertifikat
Einjähriger berufsbegleitender Ausbildungskurs 2010 / 2011

jetzt incl. zweitägiger Praxis Supervision und avisierter Gerichtsexkursion mit realen Verhandlungsterminen

Trägergemeinschaft
DER SOMMERBERG AWO BETRIEBSGESELLSCHAFT MBH
und EV. JUGEND- UND FAMILIENHILFE GGMBH



Ausgehend von der Kindschaftsrechtsreform (ab 1.7.1998) ist in der BRD mit den Gesetzesänderungen zum FamFG (ab 01.09.2009) die Rechtsfigur des Verfahrensbeistandes als feste Größe deutschen Rechtes bestätigt und integriert worden. Sie gründet auf der Erkenntnis, dass nicht nur Erwachsene und Volljährige, sondern auch Kinder – egal welchen Alters, welcher Hautfarbe und welcher Religion - Menschen sind mit eigenen Bedürfnissen, Verpflichtungen und Rechten. Kinder sind Grundrechteträger. Dieses Grundrecht verbrieft sich im Grundgesetz, in vielen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes sowie u.a. in der UN Kinderrechtekonvention. Die Umsetzung dieses Grundrechtes findet sich nunmehr auch in der Ausgestaltung des § 158 FamFG wieder.

Danach muss das Familiengericht im Rahmen von Kindeswohl und Kinderschutz dem Kind in einem seine Interessen betreffenden Verfahren einen eigenen Verfahrensbeistand zur Seite stellen. Dieser hat die Pflicht, im Laufe dieses Gerichtsverfahrens das Interesse des Kindes festzustellen und es entsprechend zur Geltung zu bringen. Der Verfahrensbeistand wird daher auch als "Anwalt des Kindes" bezeichnet.

Familiengerichtsverfahren sind meist emotional hochstreitig und die Parteien bedienen sich oftmals "der Waffe Kind". Um hierbei das Kindesinteresse parteilich, zugewandt und professionell in den Mittelpunkt stellen zu können, bedarf es für den Verfahrensbeistand neben Verantwortlichkeit, Berufsethik und Zugewandtheit einer fundierten und den Blickwinkel erweiternden Ausbildung in Pädagogik und Recht.

Diesem Ziel sowie dem Kind als Grundrechteträger ist die Trägergemeinschaft durch Qualität verpflichtet.



  • Die professionelle Befähigung zur Ausübung der Tätigkeit für i.d.R. diplomierte MitarbeiterInnen aus den Bereichen Recht, Beratung, Jugend- und Familienhilfe. Bewerbungsvoraussetzung sind Erfahrungen in einem der o.g. Bereiche, um die Rolle des "Anwalt des Kindes" gem. § 158 FamFG qualifiziert übernehmen zu können.
  • Die Vermittlung profunder Grundkenntnisse im juristischen wie pädagogisch/psychologischen Bereich, die durch die einzelnen Bausteine entweder erneuert oder aufgefrischt werden sollen.
  • Die Entwicklung eines gemeinsamen Selbstverständnisses über Rolle, Funktion und Ethik eines Verfahrensbeistandes im gerichtlichen Verfahren.
  • Die Zertifizierung der TeilnehmerInnen durch Erstellung einer schriftlichen Abschlussarbeit sowie der Teilnahme an einem mündlichen Kolloquium.
  • Die Qualitätsoptimierung durch Premium Zertifizierung mit Teilnahme an zwei sich innerhalb von 6 Monaten anschließenden Supervisionstagen.


  • Unser Kurs umfasst ca. 260 Unterrichtsstunden incl. Intervisionsgruppenarbeit und Supervision
  • Der Kurs ist berufsbegleitend für max. 20-25 TeilnehmerInnen konzipiert. Er besteht aus 11 Einheiten, beginnend i.d.R. jeweils FR ab 14:00 Uhr bis SA 17:00 Uhr.
  • Kursbeginn ist Donnerstag der 09.09.2010. Der Kurs endet mit dem Abschluss zum zertifizierten Verfahrensbeistand am FR den 27.05.2011.
  • Eine zusätzliche Premium-Zertifizierung erfolgt Ende 2011 nach Durchführung eigener Praxisfälle als Verfahrensbeistand. Die Kosten sind bereits im Gesamtpreis enthalten.
  • Ein "Live" Besuch beim Amtsgericht ist avisiert, um einen unmittelbaren Eindruck zu erhalten.


Konzept unserer Ausbildung ist es, die Theoriekenntnis und das Wissen unserer ReferentInnen mit der Praxis und den Erfahrungen der TeilnehmerInnen bestmöglich in Verbindung zu bringen. Dies erfolgt durch Wissenstransfer, üben und trainieren, sowie durch das Schaffen einer guten Arbeitsatmosphäre. Voraussetzung auf Seiten der TeilnehmerInnen ist Wissbegierde, Offenheit, Interesse und die Bereitschaft, sich auf den Ausbildungsprozess einzulassen.



Prof. Dr. Helga Oberloskamp, Professorin für Recht a.D. an der staatlichen Fachhochschule in Köln, Verfasserin vielfältiger Fachliteratur

Dr. Wolfgang Raack, Familienrichter und Amtsgerichtsdirektor a.D. in Kerpen, Verfasser diverser Fachliteratur, Beiratsmitglied der BAG Verfahrenspflegschaft, Begründer des Kerpener Modells

Günter Rütz-Lewerenz, Diplom Sozialarbeiter und Supervisor DGSV, Qualitäts- und Projektentwicklung, Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Mittelrhein

Peter Stieler, Diplom Sozialpädagoge, Verfahrenspfleger und Kurzzeittherapeut, Koordinator Ev. Jugend- und Familienhilfe gGmbH Kaarst, Fortbildungsleiter.



Die Trägergemeinschaft ist durch die Bundesarbeitsgemeinschaft Verfahrenspflegschaft in Berlin anerkannter Ausbildungsträger für Verfahrensbeistände. Die von uns angebotene Premium Zertifizierung mit eigener Praxissupervision bietet eine notwendige und sinnvolle Qualitätssicherung über den geforderten Standard hinaus. Die Kursveranstaltungen finden in den Seminarräumen der Trägergemeinschaft statt und sind gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. (Ev. Jugend- und Familienhilfe gGmbH in Kaarst- Büttgen bei Neuss sowie der Der Sommerberg AWO Betriebsgesellschaft mbH in Rösrath bei Köln). Für gedruckte Arbeitsmappen, Gesetzestexte (DTV Taschenbuch), Kopiergelder, Folien und sonstige Materialien fällt einmalig ein Beitrag von 59,00 Euro an.



Erstmals bieten wir optional 2 Zusatzmodule an

Die systemische Sicht FR/SA 28.01.11-29.01.11

Trennung und Trauma FR/SA 06.05.11-07.05.11



Die Kosten für die einjährige Zertifikationsausbildung belaufen sich auf 1.995,00 incl. aller Prüfungs- und Supervisionsgebühren.

Für die Rundumverpflegung an 22 Ausbildungstagen (Kaffee, Kuchen, Schnittchen, Getränke, Obst, Abschlußbuffet sowie warmes Mittagessen samstags) wird ein Selbstkostenpreis von 379 erhoben.

Der Gesamtbetrag kann neben einer Einmalzahlung von 295 Euro in 12 Monatsraten
a 173,25 bis zum Mai 2011 gezahlt werden.

Die Bewerbung erfolgt schriftlich. Aufgrund begrenzter Platzzahlen wird die Zuteilung nach Eignung und Eingangsdatum entschieden.



01. 09.09.10 - 11.09.10
02. 08.10.10 - 09.10.10
03. 29.10.10 - 30.10.10
04. 19.11.10 - 20.11.10
05. 17.12.10 - 18.12.10
06. 07.01.11 - 08.01.11
  07. 18.02.11 - 19.02.11
08. 10.03.11 - 11.03.11
09. 08.04.11 - 09.04.11
10. 27.05.11 - 28.05.11
SV 25.11.11 - 26.11.11
SV 02.12.11 - 03.12.11

*Der erste Block erstreckt sich von DO bis SA, die anderen i.d.R. FR bis SA. SV-Termine sind Auswahltermine für die Praxissupervision.



Rückfragen zur Ausbildung und zu Ihrer Bewerbung richten Sie bitte an den Vertreter der Trägergemeinschaft

Peter Stieler, Ev. Jugend- und Familienhilfe gGmbH,
Richard Wagner Str.19, 41515 Grevenbroich,
Tel. 0173/3055489,
oder per mail an stieler@jugend-und-familienhilfe.de

Ausbildungsträger:
Trägergemeinschaft
Der Sommerberg AWO Betriebsgesellschaft mbH
Am Sommerberg 86 • 51503 Rösrath • Tel. 0 22 05/8 01-0
Ev. Jugend- und Familienhilfe gGmbH
Sebastianusstraße 1 • 41564 Kaarst • Tel. 02131/9258-0

Stand August 2009
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