Ev. Jugend- und Familienhilfe gGmbH
Sebastianusstr. 1
41564 Kaarst
Tel: 02131/92 58-0
Fax: 02131/92 58-38
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Ev. Jugend- und Familienhilfe Essen gGmbH
Imhoffweg 42
45309 Essen
Tel: 0201/83 925-68
Fax: 0201/83 925-69
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Ev. Verein für Jugend- und Familienhilfe e.V.
Sebastianusstr. 1
41564 Kaarst
Tel: 02131/92 58-0
Fax: 02131/92 58-38
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Die Pädagogische Ambulanz (PA) ist eine seit ihrem Bestehen 1984 ideell und finanziell von der Stiftung Jugendmarke,
den regionalen Jugendämtern vor Ort sowie dem Landesjugendamt Rheinland geförderte Modelleinrichtung. Eckpfeiler der
Einrichtung sind neben den gesetzlichen Grundlagen insbesondere
Auftragsarbeit
Die Handlungsverantwortung für Krisenarbeit außerhalb der Öffnungszeiten von Vertragsjugendämtern ist schriftlich delegiert.
Sie ermöglicht so eine umgehende und damit entlastende Krisenhilfe für Betroffene vor Ort
Aufgabenteilung
Neben dem für Inobhutnahmen notwendigen Gruppendienst ist obligatorisch ein Spezialdienst, die Krisenbegleitung,
für die Zusammenarbeit mit dem externen Umfeld (Familie / Jugendamt etc) verantwortlich, um die Auftragsarbeit
zu gewährleisten
Ressourcenorientierung
Sind Minderjährige in der PA aufgenommen, versuchen wir ihre Fähigkeiten und Potentiale sinnvoll zu nutzen und in die
Problemlösung einzubringen
Hilfen aus einer Hand
Wir haben das Ziel, möglichst viele Hilfsangebote für Kinder und Jugendliche von unserer Institution aus anzubieten,
um aufeinander abgestimmte Hilfestellungen zu gewährleisten und die Belastung für die Kinder und Jugendlichen so gering
wie möglich zu halten
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Ziel unserer Arbeit ist der Schutz der Kinder und Jugendlichen durch Gefahrenabwendung, Krisenintervention und Sorge um das
Wohl der Minderjährigen. Wesentliche Bestandteile der unterschiedlichsten Ansätze der Inobhutnahme, die sich in unserem Verein
etabliert haben sind:
Diesen Bestandteilen sind auch unsere Leistungen und Angebote zuzuordnen.
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Die Pädagogische Ambulanz versteht sich als Serviceangebot an Jugendämter zum Nutzen von Betroffenen. Bei Abschluss einer
gemeinsamen Vereinbarung bieten wir
eine Gewährleistungsgarantie zur Aufnahme sämtliche Minderjähriger in Notsituationen
eine Erreichbarkeit rund um die Uhr gemäß § 42 KJHG einschließlich einer lebensweltorientierten
Krisenhilfe
eine Einsparung von Personalkosten durch die Übernahme von Jugendamtsbereitschaftsdiensten
Perspektivenentwicklung
Für Vertragsjugendämter wie auch für Minderjährige von anderen Jugendämtern leisten wir bei der vorübergehende Unterbringung
Minderjähriger:
Entzerrung verfahrener Situationen durch Kooperation, (Ideen) Erweiterung und aktives Begleiten
Entlastung aus akuten Handlungszwängen durch Schutz- und Auseinandersetzungsfähigkeit vor Ort
Halte- und Stabilisierungsvermögen in besonders schwierigen Situationen
fachliche Entscheidungshilfe in komprimierter Zeit
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Vorübergehende Unterbringungen erfolgen in drei Schwerpunktsgebieten:
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Das Team ist multiprofessionell zusammengesetzt. Es besteht aus Personen, die über einschlägige Berufserfahrung
in der Jugendhilfe im Allgemeinen und in der Begleitung von Kindern, Jugendlichen und Familien in Krisensituationen besitzen.
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Stand Juni 2005
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