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    Sie befinden sich hier: » Leistungen » Mädchenwohngemeinschaften Montag, 06. Februar 2012    
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Ev. Jugend- und Familienhilfe gGmbH
Sebastianusstr. 1
41564 Kaarst
Tel: 02131/92 58-0
Fax: 02131/92 58-38

Ev. Jugend- und Familienhilfe Essen gGmbH
Imhoffweg 42
45309 Essen
Tel: 0201/83 925-68
Fax: 0201/83 925-69

Ev. Verein für Jugend- und Familienhilfe e.V.
Sebastianusstr. 1
41564 Kaarst
Tel: 02131/92 58-0
Fax: 02131/92 58-38

Kooperationspartner:
• Sprungbrett e.V.
• Integra e.V.
• Diakoniewerk Neuss-Süd e.V.
• VHS Kaarst-Korschenbroich




In der MWG arbeiten ausschließlich Frauen. Alle Mitarbeiterinnen verfügen über eine fachpädagogische Ausbildung und Erfahrung in der Arbeit mit Mädchen.
Durch die wöchentlich stattfindende Teamsitzung, kollegiale Beratung und der regelmäßigen Praxisberatung, erfolgt die nötige Reflexion des pädagogischen Handelns. Fortbildungen gewährleisten Professionalität und Innovation. Der Betreuungsschlüssel beträgt 1:2,1. Die MWG ist rund um die Uhr besetzt.



Die MWG sieht sich besonders als Lobby für Mädchen mit Gewalterfahrung. Das Leben in einer reinen MWG gibt den Jugendlichen die Möglichkeit, im geschützten Rahmen zu leben und Erlebtes zu bearbeiten.



Die Aufnahme in die MWG erfolgt freiwillig. Es besteht die Möglichkeit, sich die MWG durch einen mehrtägigen Besuch anzuschauen. Die Jugendliche muss den Willen zur Zusammenarbeit mitbringen.
Sie muss bereit sein:
  • sich auf die Gruppe einzulassen
  • den gemeinsamen Lebensrahmen zu akzeptieren (z.B. Hausordnung)
  • die Anderen zu akzeptieren und keine Gewalt auszuüben
  • aktiv an der Lösung ihrer Probleme mitzuwirken


  • parteiliche Arbeit mit und für die Mädchen und ermöglichen damit das Erlernen von angemessenen Konfliktlösungsstrategien und den Erwerb von Alltagskompetenzen
  • Unterstützung bei der Reflexion und Neugestaltung der Beziehung zu den Eltern, sodaß eine Rückkehr eventuell möglich wird
  • Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Selbstbewusstseins, bei der Wahrnehmung der eigenen Grenzen und bei der Durchsetzung von Rechten gegenüber Dritten. Dazu gehört auch die Auseinandersetzung und Konfrontation mit dem eigenen Handeln
  • die Möglichkeit der Auseinandersetzung mit der Rolle als Frau und Hilfestellung bei der eigenen weiblichen Identitätsfindung
  • einen Ort, an dem sie die notwendigen Bedingungen für eine positive Entwicklung vorfinden. Das bedeutet ein stabilisierendes Umfeld und zuverlässige Bezugspersonen, die Kontinuität, Zuwendung und Geborgenheit, sowie Freude am Leben vermitteln
Unsere pädagogische Grundhaltung ist geprägt von einer Sichtweise der Jugendlichen, sie in Ihrer Ganzheit mit Stärken und Schwächen und mit ihren Ressourcen zu sehen und damit zu arbeiten. Die Ziele der Arbeit werden im Hilfeplanverfahren zwischen allen Beteiligten (Jugendlichen, Eltern, Jugendamt und Wohngruppenpädagoginnen) verbindlich vereinbart. Bei einem Verhalten des Mädchens, das die Existenz der Gruppe gefährdet, ist auch ein Ausschluss möglich. Mädchen, die alkohol- und/oder drogenabhängig und/oder medikamentenabhängig sind sowie über erhebliche psychische Störungen verfügen, werden in der MWG nicht aufgenommen.
Stand Juni 2005
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