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    Sie befinden sich hier: » Leistungen » Erziehungsstellen Montag, 06. Februar 2012    
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Ev. Jugend- und Familienhilfe gGmbH
Sebastianusstr. 1
41564 Kaarst
Tel: 02131/92 58-0
Fax: 02131/92 58-38

Ev. Jugend- und Familienhilfe Essen gGmbH
Imhoffweg 42
45309 Essen
Tel: 0201/83 925-68
Fax: 0201/83 925-69

Ev. Verein für Jugend- und Familienhilfe e.V.
Sebastianusstr. 1
41564 Kaarst
Tel: 02131/92 58-0
Fax: 02131/92 58-38

Kooperationspartner:
• Sprungbrett e.V.
• Integra e.V.
• Diakoniewerk Neuss-Süd e.V.
• VHS Kaarst-Korschenbroich




In dem neu geschaffenen Angebot der familialen Fremdunterbringung in Form von Erziehungsstellen, werden Kinder in den familiären Lebensbereichen unserer Erziehungsstelleneltern betreut.
Die Grundlage der Hilfe ist die zuverlässig und konstant gelebte Beziehung zwischen den Erziehungsstelleneltern und dem betreuten Kind.



Die Erziehungstelleneltern stellen eine Form der familiale Fremdunterbringung auf der Grundlage des § 33 Satz 2 SGB VIII (KJHG) dar.



Grundvoraussetzung für eine Aufnahme in einer Erziehungsfamilie ist, dass das Kind oder der/die Jugendliche als familienfähig einzustufen sind. Eine Aufnahme kann dann nach einer ausführlichen Anbahnungsphase erfolgen. Grundlage der Hilfeform ist eine Vereinbarung im Rahmen eines Hilfeplangespräches mit dem jungen Menschen, den Personensorgeberechtigten sowie dem Kostenträger (Hilfeplan).



Die Betreuung wird in den Erziehungsfamilien durchgeführt.


  • Planung und Durchführung einer dem individuellen Bedarf angepasste Jugendhilfemaßnahme
  • Integration des Kindes / des Jugendlichen in das bestehende Familiensystem
  • Aufbau einer tragfähigen und belastbaren Beziehung zwischen den Erziehungsstelleneltern und dem Kind
  • Förderung einer eigenverantwortlichen Lebensführung
  • Aufbau und Festigung von Veränderungs- und Therapiemotivation
  • Abwendung und Überwindung von akuten Krisensituationen
  • Aufbau und Stärkung von sozialen Kompetenzen
  • Verbesserung der Lernfähigkeit
  • Förderung der schulischen / bzw. beruflichen Leistungen
  • Entwicklung einer angemessenen Tages- und Wochenstruktur


Die "Erziehungsstelleneltern" verfügen über einschlägige Berufserfahrung in der Jugendhilfe und mindestens ein "Elternteil" verfügt über eine staatlich anerkannte pädagogische Fachausbildung.
Stand Juni 2005
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